Neuregelung nach der Handreichung des Landes NRW vom 26.6.2020
Sofern Kinder wegen COVID-19 Krankheitssymptomen nicht betreut wurden oder Kinder aus dem Angebot krankheitsbedingt abgeholt werden mussten, ist vor erneuter Aufnahme der Betreuung eine schriftliche Bestätigung der Eltern, dass die Kinder seit 48 Stunden symptomfrei sind,erforderlich. Bei begründeten Zweifeln an der Symptomfreiheit kann die Leitung der Einrichtung von den Eltern verlangen, dass das Kind vor der Wiederaufnahme der Kinderärztin oder dem Kinderarzt vorgestellt wird. Den Eltern obliegt die Verantwortung, diese Voraussetzung zu erfüllen. Ein Nachweis muss hierüber nicht erbracht werden.
Im Fall einer nachgewiesenen SARS-COV-2 -Infektion und in meldepflichtigen Verdachtsfällen nach dem Infektionsschutzgesetz ist weiter eine ärztliche Bestätigung, dass die Wiederverbreitung nicht mehr zu befürchten ist, erforderlich.